Das Aufnahmeverfahren
Wann muss ich mein Kind anmelden ?
Ab dem 3. Geburtstag hat Ihr Kind einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz, der allerdings nicht für eine bestimmte Einrichtung gilt.
Kinder können grundsätzlich während des ganzen Jahres in unserem Kinderzentrum angemeldet werden.
Eine vorgezogene Aufnahme in den Kindergarten ist bis zu drei Monate vor dem 3. Geburtstag möglich. Die verbindliche Anmeldung Ihres Kindes können Sie ab dem 18. Lebensmonat vornehmen.
Die Anmeldung muss spätestens zum 31.12. eines Jahres erfolgen, wenn Ihr Kind im darauf folgenden Jahr nach den Sommerferien aufgenommen werden soll. Bei gewünschter Aufnahme im Verlauf des Kindergartenjahres ist eine Anmeldung bis spätestens 6 Monate vor dem Aufnahmetermin erforderlich.
Wo kann ich mein Kind anmelden ?
Ort das Aufnahmeverfahrens ist das Kinderzentrum. Wir informieren Sie über das Verfahren und unterstützen Sie bei der Anmeldung.
Wie kann ich mein Kind anmelden ?
Sie füllen ein Anmeldeformular aus. Sie erhalten ein Exemplar der Anmeldung. Sie können und sollten Ihr Kind in mehreren Einrichtungen anmelden.
Wer entscheidet über die Aufnahme ?
Auf der Grundlage der Aufnahmekriterien entscheidet die Leitung des Kinderzentrums in Abstimmung mit den Erziehern/Innen über die Aufnahme.
Was muss ich zur Anmeldung mitbringen ?
Um Ihr Kind anzumelden, benötigt das Kinderzentrum Ihre persönlichen Daten sowie die Ihres Kindes, den gewünschten Aufnahmetermin, die gewünschte tägliche Betreuungszeit und Angaben zu besonderen Interessen und Wünschen.
Liegen Gründe für eine vorrangige Aufnahme (siehe Aufnahmekriterien) vor, teilen Sie diese bitte der Kinderzentrums-Leitung mit und bringen Sie geeignete Nachweise mit (z.B. Arbeitsvertrag, ärztliche Bescheinigung).
Woran sollte ich noch denken?
Wir haben ein Eingewöhnungskonzeot. Das bedeutet, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Kind über einen vereinbarten Zeitraum im Kinderzentrum anwesend sind.
Für eine Aufnahme gilt:
Nachdem Sie Ihr Kind im Kinderzentrum angemeldet haben, werden Sie schriftlich informiert, sobald Ihnen ein Betreuungsplatz angeboten werden kann.
Wenn Sie Ihr Kind für einen Betreuungsplatz nach den Sommerferien angmeldet haben, entscheiden wir in der Zeit zwischen dem 01. und 15. Februar darüber, ob Ihr Kind aufgenommen werden kann. Sie erhalten dann bis zum 15.2. eine schriftliche Zusage. Diese Zusage gilt 2 Wochen.
Sollten Sie noch Interesse an diesem Betreuungsplatz haben, müssen Sie dem Kinderzentrum innerhalb dieser Frist, spätestens bis 28. Februar eine Rückmeldung geben. Informieren Sie das Kinderzentrum bitte über Zeiträume, in denen Sie nicht erreichbar sind, z.B. Urlaub der Familie.
Nach Ihrer Zusage vereinbart das Kinderzentrum mit Ihnen nach Möglichkeit innerhalb der nächsten 2 Wochen einen Termin zum Abschluss des Betreuungsvertrags.
Wenn Sie kein Angebot für einen Betreuungsplatz bekommen haben, können Sie Ihren Betreungswunsch in eine Warteliste aufnehmen lassen. Dies müssen Sie uns bis spätestens bis Ende März mitteilen. Ihr Betreuungswunsch und die notwendigen persönlichen Daten werden dann an das Stadtschulamt weitergeleitet.